Der BARLOG Plastics Terminkalender
Mehr lesen
Titandioxid gebunden in Kunststoffen
Weitere News
Pressemitteilung
BARLOG Plastics GmbH erneut mit EcoVadis Silbermedaille ausgezeichnet
Mehr lesen
Pressespiegel
BARLOG präsentiert PEKK-Compounds für bis zu 385 °C
Mehr lesen
Pressespiegel
PEKK und PFAS-Alternativen
Mehr lesen
Titandioxid sagte früher nur Experten was, dann kam es etwas mehr an die Öffentlichkeit, weil es 2019 von der EU als krebserregend eingestuft wurde. Es ist das wichtigste und effektivste Weißpigment, eingesetzt in Farben, Lacken, Kunststoffen, Sonnencreme und teilweise Lebensmitteln (Zusatzstoff E171).
Die Eigenschaften sind:
– Höchste Deckkraft und Helligkeit: Der entscheidende Faktor ist sein extrem hoher Brechungsindex. Dieser Wert beschreibt, wie stark ein Material das Licht bricht und streut. Titandioxid hat einen höheren Brechungsindex als Diamant und übertrifft alle anderen Weißpigmente bei Weitem.
– Chemische Stabilität und Langlebigkeit: Titandioxid ist chemisch nahezu inert, was bedeutet, dass es nicht mit anderen Substanzen oder Bindemitteln reagiert. Es ist hitzebeständig, lichtecht und UV-beständig.
– Sicherheit und Ungiftigkeit: Im Vergleich zu historischen Weißpigmenten wie dem hochgiftigen Bleiweiß ist Titandioxid ungiftig und sicher in der Anwendung.
Aber warum wurde es als krebserregend eingestuft? Weil es in Pulver oder Staubform in Lebewesen problematisch ist. Das hat mich schon damals überrascht: das gilt so nämlich für fast alle Stoffe: Bäcker haben Erkrankungsrisiken durch Mehlstaub, das führt aber nicht zur Einstufung von Mehl als krebserregend?
Genauso ist es bei Farbpigmenten wie Titandioxid – gebunden in Kunststoff, Farben etc ist es kein Risiko für die Umwelt. Hier wurde statt der Darreichungsform ein ganzer Stoff bewertet, es wird ja nicht in Pulverform in Verkehr gebracht.
Warum schreibe ich dazu heute? Die EU hat diesen Sachverhalt korrigiert und mit einem aktuellen Urteil die Einstufung revidiert: Titandioxid muss nicht als krebserregend gekennzeichnet sein. Link in den Kommentaren
Das es für die Verwendung in Lebensmitteln seit 2022 verboten ist, ist davon nicht betroffen.